Evangelische Kirchengemeinde Eisenberg/Pfalz


Ortskirchensteuer

Keine Probleme mit Ortskirchensteuer

EISENBERG: Um Kindergarten zu erhalten

Insgesamt habe es keine Probleme in seiner Kirchengemeinde bei der Einführung der Ortskirchensteuer ab dem 1. Januar gegeben, unterstrich Pfarrer Friedrich Schmidt im Gespräch mit der RHEINPFALZ. Die jüngsten Kirchenaustritte von vier Personen seien seiner Ansicht nach nicht unmittelbar mit der Ortskirchensteuer in Verbindung zu bringen.

Die Steuer wurde nach dem Beschluss des Presbyteriums eingeführt, um auch künftig die Trägerschaft des Protestantischen Kindergartens halten zu können (wir informierten in der Ausgabe vom 27. Dezember). Durch die angespannte Haushaltslage musste die Kirchengemeinde auf diese zusätzliche Einnahmequelle zurückgreifen, damit sie in der Lage ist, die Unterhaltskosten für die Einrichtung und die anteiligen Personalkosten für die Mitarbeiterinnen des Kindergartens auch weiterhin aufzubringen.

Pfarrer Schmidt rechnet mit einem Betrag von rund 15.000 Mark, der durch die Ortskirchensteuer eingenommen wird. Die Steuer wird von der Verbandsgemeinde erhoben und richtet sich nach dem Messbetrag der Grundsteuer. Steuerpflichtig sind folglich nur Grundbesitzer, die für ein Einfamilienhaus etwa sieben bis 15 Mark pro Jahr an zusätzlichen Steuern zu zahlen haben.

Aufgrund seines Briefes, in dem er seinen Gemeindemitgliedern die Sachlage erläuterte, habe er "einige sehr interessante Gespräche" geführt, sagte Schmidt. Überwiegend sei Verständnis für die Situation deutlich geworden, denn der Endbetrag sei "nicht der Rede wert". Es seien aber auch vereinzelt prinzipielle Einwände gegen eine weitere Steuer zu hören gewesen. Unter anderem sei auch die Meinung vertreten worden, Nichtkirchenmitgliedern bei der Nutzung kirchlicher Einrichtungen und Dienste einen höheren Betrag als Gemeindegliedern in Rechnung zu stellen. Diese Vorgehensweise sei, so Schmidt, wegen der gesetzlichen Vorschriften jedoch nicht möglich, da die Kindergartenbeiträge der Eltern nicht vom Träger festgelegt werden. Bedauerlich für ihn seien einige Meinungen über die Tatsache gewesen, dass auch ausländische Kinder im Protestantischen Kindergarten betreut werden, sagte Schmidt. Auch hier habe der Gesetzgeber eindeutige Richtlinien erlassen, darüber hinaus sehe er als zuständiger Pfarrer in der Betreuung ausländischer Kinder einen nicht zu unterschätzenden Integrationsaspekt. Bereits im Vorschulbereich werde wertvolle Arbeit geleistet, von deren Ergebnis später die gesamte Gesellschaft profitiere.

Das seit 1. Januar des Jahres vom Finanzamt eingezogene "besondere Kirchgeld" gehe in voller Höhe in den Säckel der Landeskirche und komme den Kirchengemeinden dadurch nur indirekt zugute, unterstreicht Schmidt. Das "besondere Kirchgeld" müssen Erwerbstätige zahlen, die zwar aus der Kirche ausgetreten sind, deren nicht erwerbstätiger Ehepartner, der folglich keine Kirchensteuer zahlt, jedoch weiterhin Kirchenmitglied bleibt, und somit die "Dienstleistungen" der Kirche in Anspruch nehmen kann. (hsc)

Die Rheinpfalz - Nr. 62 - Mittwoch, 14. März 2001


Protestantische Kirche erhebt erstmals Ortskirchensteuer

EISENBERG: Unterhalt des Kindergartens soll gesichert werden

Um den Kindergarten in eigener Trägerschaft weiterführen zu können, wird die Protestantische Kirchengemeinde ab 1. Januar 2001 eine Ortskirchensteuer von ihren Mitgliedern erheben. Die Beweggründe und die Alternativen, die zu dem Beschluss des Presbyteriums über die Einführung der Ortskirchensteuer geführt haben, erläutert Pfarrer Friedrich Schmidt in einem Brief an die Gemeindemitglieder, der in diesen Tagen zugestellt wird.

Schmidt weist darin auf die aktuelle Haushaltssituation hin. Nachdem der Haushalt im Jahr 2000 nur durch Entnahme von 15.000 Mark aus der Rücklage für Notfälle ausgeglichen werden konnte, wird es ab 2001 trotz intensiver Sparmaßnahmen nicht mehr möglich sein, die Personalkosten für den Kindergarten aufzubringen. Die Kirchengemeinde als Träger dieser Institution muss die Unterhaltungskosten sowie 15 Prozent der Personalkosten aufbringen, erläutert der Pfarrer.

Nicht Verschwendung oder Misswirtschaft seien Ursache für diese Situation, so Schmidt, sondern der Rückgang des Kirchensteueraufkommens nach der Steuerreform sowie starke Rentnerjahrgänge, die nicht kirchensteuerpflichtig sind. Verschärft werde die finanzielle Lage noch durch die reduzierten Landeszuschüsse und die erheblich gestiegenen Energiekosten.

Möglich wäre die Abgabe der Trägerschaft des Kindergartens an die Stadt Eisenberg. Dadurch würde die Kirchengemeinde jährlich 65.000 Mark einsparen. Davon wolle man jedoch absehen und mit der Einführung der Ortskirchensteuer eine verlässliche Einnahme für den Kindergarten schaffen, der in Eisenberg ein hohes Ansehen genieße.

Die Ortskirchensteuer wird nach dem Kirchensteuergesetz durch die Verbandsgemeinde erhoben und nach Abzug von vier Prozent Verwaltungskosten an die Kirchengemeinde Eisenberg abgeführt und dort entsprechend verwendet. Die Höhe wird nach dem Messbetrag, der der Grundsteuer zu Grunde liegt, berechnet. Steuerpflichtig sind also nur Grundbesitzer. In zwei Berechnungsbeispielen wird die Höhe der Steuer deutlich gemacht: So zahlt etwa der Besitzer eines Familienhauses, für das er rund 250 Mark Grundsteuer im Jahr aufbringen muss, die jährliche Ortskirchensteuer in Höhe von 7,81 Mark. Für ein über dem Durchschnitt liegendes Einfamilienhaus mit 500 Mark Grundsteuer sind 15,63 Mark Ortskirchensteuer zu entrichten. Falls der Ehepartner einer anderen oder keiner Konfession angehört, halbiert sich jeweils der errechnete Beitrag. Pfarrer Schmidt bittet jedoch auch die Gemeindeglieder ohne Grundbesitz um eine direkte Zahlung in Höhe der Ortskirchensteuer auf das Konto der Kirchengemeinde. Schmidt vertraut darauf, dass seine Gemeinde, die schon öfter ihre Hilfsbereitschaft bei größeren Maßnahmen unter Beweis gestellt habe, auch diesmal diesen "verhältnismäßig geringen jährlichen Betrag" aufbringen wird, um mit zu dem Erhalt des Protestantischen Kindergartens beizutragen. (hsc)

INFO:
Für Fragen zur Ortskirchensteuer steht Pfarrer Schmidt unter Telefon 06351/7213 zur Verfügung.

Die Rheinpfalz - Nr. 299 - Mittwoch, 27. Dezember 2000


Wiedereinführung der Ortskirchensteuer

Liebe Eisenberger Protestanten,

Sie erinnern sich, im "Blick 1999" haben wir den Beschluss des Presbyteriums über die Einführung der Ortskirchensteuer für das Jahr 2001 angekündigt. Jetzt ist es so weit, dass Ihnen die Zahlungsaufforderungen zugestellt werden. (*) Damit Sie wissen, wie viel und wofür Sie zahlen sollen, möchte ich Sie noch einmal mit den Beweggründen und der Alternative, die zu dem Beschluss geführt haben, bekannt machen.

Bei den Haushaltsberatungen der Kirchengemeinde Eisenberg im Jahr 1999 ergab sich die Situation, dass die Kirchengemeinde Eisenberg Ihren Verwaltungshaushalt ab dem Jahr 2000 nicht mehr ausgleichen kann. Ursache ist nicht Verschwendung oder Misswirtschaft, sondern die Tatsachen, dass

1. das Kirchensteueraufkommen durch Steuerreform und starke Rentnerjahrgänge(Rentner zahlen keine Kirchensteuer) zurückgegangen ist und noch weiter zurückgeht.

2. Zuschüsse des Landes zu den Kosten des Kindergartens reduziert wurden und durch Spenden nicht mehr ausgeglichen werden konnten.

3. die Belastungen durch die Energiekosten beträchtlich sind.

Für das Jahr 2000 haben wir nun durch Entnahme von 15.000,-- DM aus der Rücklage (Höhe der Rücklage, die für Notfälle gedacht ist: 60.000,-- DM) den Ausgleich geschafft. Trotz intensiver Sparmaßnahmen war es ab 2001 nicht mehr möglich, die Personalkosten für unser Kindergartenpersonal zu zahlen (die Kirche muss 15% der Personalkosen und die Unterhaltskosten für den Kindergarten aufbringen).

Als Lösung boten sich folgende Möglichkeiten an:

1. Die Kirchengemeinde Eisenberg gibt die Trägerschaft für den Prot. Kindergarten auf und überträgt ihn der Stadt Eisenberg. Diese Maßnahme würde der Kirchengemeinde schlagartig 65.000,-- DM einsparen.

2. Die Kirchengemeinde behält den Kindergarten. Doch wie sollen die Auszahlungen der Gehälter in Zukunft gesichert werden? Spenden sind in dieser Sache zu unsicher, da ja jede Angestellte am Ersten ihren durch die kommunalen Arbeitgeberverbände ausgehandelten Lohn erhalten muss. Denn nach der Heiligen Schrift ist jeder Arbeiter seines Lohnes wert.

Unsere Lösung zur Erhaltung des Kindergartens:

Wir erheben ab 1. Januar 2001 wieder die in fetten Jahren für Eisenberg ausgesetzte Ortskirchensteuer (die in Kerzenheim schon immer erhoben wird) und schaffen so eine verlässliche Einnahme, die es uns ermöglicht, im Zusammenhang mit Spenden den Kindergarten, der großes Ansehen in Eisenberg hat, weiterzuführen. Ortskirchensteuer wird nach dem Kirchensteuergesetz durch die Verbandsgemeindeverwaltung erhoben und nach Abzug der Verwaltungskosten in Höhe von 4% an die Kirchengemeinde Eisenberg abgeführt und in der Kirchengemeinde verwendet.

Berechnet wird sie nach dem Messbetrag, der der Grundsteuer zu Grunde liegt. Zwei Beispiele sollen verdeutlichen, wie die Höhe Ihrer jährlichen Steuer berechnet wird:

Beispiel 1: Für ein durchschnittliches Familienhaus werden 250,-- DM Grundsteuer im Jahr erhoben. Diesen Betrag muss man durch 3,2 teilen = 78,13 DM und hat dann den Messbetrag, davon 10% ergibt Ihre Ortskirchensteuer in Höhe von jährlich 7,81 DM. Wenn Ihr Partner katholisch ist, zahlen Sie nur die Hälfte, also 3,91 DM.

Beispiel 2: Für ein über dem Durchschnitt liegendes Einfamilienhaus werden 500,-- DM an Grundsteuer erhoben, dann zahlen Sie 500 : 3,2 = 156,25 DM Messbetrag, davon 10% ergibt eine jährliche Ortskirchensteuer von 15,63 DM, bei Konfessionsverschiedenen halbiert sich auch dieser Betrag.

Schon öfter haben Sie uns geholfen, unsere Aufgaben zu erfüllen, und ich vertraue darauf, dass Sie uns mit diesem verhältnismäßig geringen jährlichen Beitrag helfen, eine Grundsicherung für den Erhalt des Prot. Kindergartens zu schaffen. Ich danke Ihnen für Ihre Hilfe im Namen unserer Kinder, die weiterhin unseren traditionsreichen, fortschrittlichen Kindergarten besuchen können.

Sollten Sie weitere Fragen zur Ortskirchensteuer haben, dann stehe ich Ihnen gern zur Verfügung. Mein Telefon: 7213.

Ihr

Pfarrer F. Schmidt

(*) Da laut Kirchensteuergesetz die Ortskirchensteuer nur von Grundbesitzern durch die Verbandsgemeinde eingezogen werden kann, erbitten wir von Gemeindegliedern ohne Grundbesitz eine direkte Zahlung in Höhe der Ortskirchensteuer auf unser Konto Nummer 1 100 650 bei der Sparkasse Donnersberg, Bankleitzahl 540 519 90. Entsprechende Aufforderungen werden wir Ihnen demnächst zukommen lassen.


 

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